Doppelt durchstarten: Jobsharing bei Bosch
Flexibler arbeiten im Tandem: Bosch erleichtert mit Jobsharing die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Mit Jobsharing flexibel durch den Alltag
Bei einer Teilzeitstelle sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf eine Person zugeschnitten. Im Unterschied dazu teilen sich beim Jobsharing zwei Mitarbeitende eine Vollzeitstelle. Die Aufgaben und die Verantwortung sind aufgeteilt, sodass mehr Zeit für die persönliche Entwicklung bleibt.
Diese Modelle gibt es bei Bosch:
Deckungsmodell: Zwei Personen mit ähnlicher Ausbildung und vergleichbarer Berufserfahrung teilen sich eine Stelle.
Ergänzungsmodell: Zwei Personen mit verschiedenen beruflichen Laufbahnen und Kompetenzen teilen sich eine Stelle.
In der Praxis findet sich meistens eine Mischform aus beiden Modellen.
Vor allem der hierarchiefreie, fachliche Austausch ist wertvoll.
Von Jobsharing profitieren alle Beteiligten
Zwei Personen besetzen eine Stelle. Das klingt erst einmal nach Mehraufwand für den Arbeitgeber. Wir bei Bosch haben erkannt: Das Gegenteil ist der Fall.
Die Jobsharer agieren wie Sparring-Partner:innen, die sich gegenseitig ergänzen und Feedback geben. Dadurch ergibt sich ein hohes Weiterentwicklungspotenzial für beide. Wir als Arbeitgeber profitieren wiederum von zwei verschiedenen Charakteren, doppelter Berufserfahrung und geballter Kompetenz auf einer Stelle.
Jobsharing hilft, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Die Mitarbeitenden wählen, wie viel Prozent sie arbeiten wollen – passend zur Lebenssituation, den individuellen Bedürfnissen und den Voraussetzungen im Team.
Wir arbeiten in einem hochdynamischen Geschäftsfeld, das Einfluss auf den Arbeitsalltag unserer Mitarbeitenden hat. Wir passen uns mit einer flexiblen Arbeitskultur an. Jobsharing erhöht die Flexibilität auf vielfältige Weise. Das Modell bietet ideale Kombinationsmöglichkeiten, zum Beispiel mit dem Generationen-Tandem oder der Altersteilzeit.
Trotz zweier Teilzeitverträge bringen beide Partner:innen jeweils 100 Prozent ihrer Kompetenz ein. Gemeinsame Entscheidungen, zum Beispiel beim Recruiting, und das Vier-Augen-Prinzip erhöhen die Qualität. Unterschiedliche Skills, Blickwinkel und Herangehensweisen an dasselbe Ziel fördern eine innovative Arbeitsweise.
Als familienfreundlicher Arbeitgeber legen wir Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Wir bieten verschiedene flexible und mobile Arbeits(zeit)modelle an – Jobsharing ist eines davon. Damit geben wir den Mitarbeitenden Gestaltungsspielraum, die Möglichkeit, sich zu entwickeln und Flexibilität. Das alles basiert auf großem Vertrauen, das wir unseren Mitarbeitenden schenken.
FAQ zu Jobsharing bei Bosch
Bei Bosch gibt es nicht nur die klassische 100 Prozent-Stelle, die durch zwei halbe Kapazitäten zu gleichen Teilen besetzt wird. Die Tandem-Partner:innen können aber auch mehr als 100 Prozent besetzen und/oder die Kapazität ist unterschiedlich verteilt (z.B. 50 Prozent und 80 Prozent).
Fällt einer der Job-Sharer:innen aus, besteht grundsätzlich keine Pflicht des anderen, ihn zu vertreten. Sie müssen auch nicht die gesamte wöchentliche Arbeitszeit abdecken. Das Tandem hat die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Führungskraft und angepasst an die Anforderungen der Stelle, die individuellen Arbeits- und Anwesenheitszeiten zu regeln.
Die Arbeitsverträge entsprechen separaten Teilzeitverträgen. Aus einer Jobsharing-Partnerschaft entsteht keine gegenseitige vertragliche Verpflichtung. Voraussetzung für ein funktionierendes Tandem ist daher ein hohes Maß an persönlicher Verbindlichkeit und Loyalität gegenüber dem Partner oder der Partnerin.
Die Stellenausschreibungen bei Bosch können neben „Vollzeit“ oder „Teilzeit“ auch als „für Jobsharing geeignet“ gekennzeichnet werden. Daneben können die Mitarbeitenden durch Eigeninitiative vorschlagen „normale“ Vollzeitstellen durch ein Tandem zu besetzen.
Arbeitsvertraglich ist jede Jobsharing-Stelle unabhängig von der anderen. Die gemeinsam besetzte Stelle stellt allerdings wahrscheinlich Anforderungen, die eine Person in Teilzeit nicht erfüllen kann. Es ergeben sich daher drei Möglichkeiten:
- Der/die verbleibende Partner:in behält die Stelle. Die Arbeitslast wird durch organisatorische Maßnahmen oder Aufstocken der Teilzeit angepasst.
- Es wird eine Nachfolge für die vakante Teilzeitstelle gesucht. Für die Zwischenzeit müssen organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
- Der/die verbleibende Partner:in sucht nach einer neuen Stelle mit der gewünschten Auslastung – entweder alleine oder in einer neuen Tandem-Konstellation.