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Bosch in Deutschland

Ferienbeschäftigung

Berufliche Praxis erleben und nebenbei Geld verdienen

Ein Ferienjob bei Bosch ist mehr als nur ein Job auf Zeit! Bei uns findest du eine Ferienbeschäftigung, die dir neben einer guten Vergütung auch neue Perspektiven für deine berufliche Zukunft bietet.

Du lernst das Unternehmen kennen, indem du Einblicke in den Arbeitsalltag im kaufmännischen Bereich, der Logistik oder Produktion bei Bosch erhältst. Sammle erste praktische Erfahrungen und erlebe echtes Teamwork.

Ferienbeschäftigung - Auszubildende vor Computern

Voraussetzung für einen Ferienjob

Auszubildende am Schreibtisch

Zeitraum: Unsere Ferienjobs sind auf die Schul- und Semesterferien beschränkt. Die genauen Beschäftigungszeiträume findest du in unseren aktuellen Stellenausschreibungen. Diese können je nach Standort unterschiedlich sein. Die typische Dauer eines Ferienjobs beträgt mindestens vier und maximal acht Wochen am Stück.

Berechtigung: Wenn du

  • mindestens 18 Jahre alt und
  • Schüler:in mit Schulbescheinigung
  • Student:in mit Immatrikulationsbescheinigung
  • oder in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildung/Studium bist,

kannst du unser Unternehmen während der Ferien kennenlernen.

Dies gilt auch für diejenigen, die nach dem Abitur an Work & Travel, Au-pair-Aufenthalten, einem Bundesfreiwilligendienst, einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder ähnlichen Aktivitäten teilnehmen werden.

Beachte: Nicht-EU/EWR- und Neu-EU-Bürger:innen benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die gesamte Dauer der Ferienbeschäftigung.

FAQ

Hier erhältst du Antworten auf deine Fragen zu einer Bewerbung und weiteren wichtigen Themen im Bewerbungsprozess:

Du musst zu Beginn einer Ferienbeschäftigung mindestens 18 Jahre alt sein*, bist Schüler:in oder Studierende:r oder befindest dich als Schulabgänger:in im Überbrückungszeitraum zu Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst, freiwilligem Wehrdienst oder Studium. Du bringst gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mit.

*Wenn du also beispielsweise am 5. August 2025 18 Jahre alt wirst, wäre der erste mögliche Arbeitstag als Ferienbeschäftigte:r am 5. August 2025. Eine Bewerbung ist bereits vorher möglich.

Wir suchen jedes Jahr für verschiedene Standorte und in unterschiedlichen Einsatzbereichen Ferienbeschäftigte.

Du kannst an unseren Fertigungsstandorten in der Produktion, in der Logistik oder in unseren Verwaltungsbereichen im Büro arbeiten. In der Produktion wirst du in der Regel im Schichtbetrieb eingesetzt und in den Verwaltungsbereichen arbeitest du in Normalzeit.

Für detaillierte Informationen schaue dir die aktuellen Stellenausschreibungen für eine Ferienbeschäftigung an.

Ferienbeschäftigung bieten wir in den Schul-/Semesterferien an.

Bitte beachte bei deiner Online-Bewerbung, dass eine Ferienbeschäftigung nicht unterbrochen werden kann.

Die genauen Zeiträume pro Standort findest du in den aktuellen Stellenausschreibungen für Ferienbeschäftigung.

Siehe auch: “Gibt es eine Bewerbungsfrist auf die ich achten muss?" und "Wie oft kann ich mich bewerben?"

Es gibt keine festgelegten Bewerbungsfristen.

Die Stellenausschreibungen auf unserem Jobboard werden vom jeweiligen Standort veröffentlicht, sobald ein Bedarf für Ferienbeschäftigung feststeht. Dieser Zeitpunkt ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Solange eine Stellenausschreibung veröffentlicht ist, kannst du dich online darauf bewerben. Am besten schaust du regelmäßig in unseren Stellenausschreibungen nach.

Bitte beachte: du kannst dich für jede Ferienbeschäftigtenphase (z.B. Sommerferien) nur einmal bewerben.

Mit deiner Bewerbung hast du die Möglichkeit, einen weiteren Standort deiner Wahl als alternativen Beschäftigungsort anzugeben. Bei zwei Wunsch-Standorten kannst du bei der Online-Bewerbung auch deinen priorisierten Standort angeben.

Mit unserer Onlinebewerbung wirst du Schritt für Schritt durch unseren Bewerbungsbogen geführt. So ist sichergestellt, dass du nichts vergisst und alle Fragen beantwortest. Bitte beachte, dass wir deine Bewerbung erst verarbeiten können, wenn du die Bewerbung am Ende absendest.

Als Vorbereitung für die Online-Bewerbung empfehlen wir dir, folgene Informationen oder Unterlagen griffbereit zu haben:

  • Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Telefon- und Handynummer, über die du gut erreichbar bist.
  • aktuelle Postanschrift
  • Angaben zu deinem derzeitigen Status, z.B. Schüler:in oder Student:in, Bildungseinrichtung, Studiengang. Bitte beachte: als Schüler:in im Abschlussjahr hast du den Status "Schüler:in" bis zum Ende der Sommerferien, auch wenn du z.B. deine Abschlussprüfung bereits im Mai des Jahres abgelegt hast.
  • deine dir möglichen Beschäftigungszeiträume (z.B. Dauer Semesterferien an deiner Hochschule, geplante Abwesenheiten, ...). Bitte beachte, dass eine Ferienbeschäftigung nicht unterbrochen werden kann, z.B. durch eine längere Urlaubsreise.
  • als Nicht-EU/EWR- und Neu-EU-Bürger:in: eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die gesamte Dauer der Ferienbeschäftigung als PDF-Datei.

Nach Absenden deiner Online-Bewerbung erhältst du eine E-Mail, die bestätigt, dass wir deine Bewerbung erhalten haben.

Wir prüfen anschließend deine Angaben und gleichen deine Wunschzeiträume mit unseren Bedarfen ab.

Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Sollten wir Rückfragen haben, kontaktieren wir dich per E-Mail oder telefonisch.

Bitte achte während deiner Bewerbungsphase auf dein E-Mail-Postfach, den Spam-Ordner und deine Telefonliste für ggf. entgangene Anrufe.

Nach ausführlicher Prüfung deiner Unterlagen, erhältst du eine Rückmeldung, ob wir dich zum gewünschten Zeitraum für eine Ferienbeschäftigung einsetzen können.

Bei einer Zusage erhältst du nach wenigen Tagen einen Arbeitsvertrag in zweifacher Ausfertigung per Post.

Prüfe alle Angaben im Arbeitsvertrag, unterschreibe die Zweitschrift und sende uns diese inkl. aller im Anschreiben geforderten Unterlagen, wie z.B. Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung etc., per Post zurück.

Die Erstschrift ist für deine Unterlagen bestimmt.

Mit dem Vertrag erhältst du zudem im Anschreiben einen QR-Code bzw. die Angabe eines Links, welcher dich zu einem Online-Formular leitet.

Die hier notwendigen Angaben solltest du uns etwa 4 Wochen vor Vertragsbeginn zukommen lassen, die Angaben müssen möglichst aktuell sein. Halte hierfür deine persönlichen Unterlagen wie SteuerID, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Angaben zur Krankenversicherung bereit.

Können wir dir kein Angebot für eine Ferienbeschäftigung machen, erhältst du diese Rückmeldung in der Regel per E-Mail.

Wir benachrichtigen dich, sobald unsere Entscheidung feststeht und wir eine verbindliche Zu- oder Absage geben können. Wenn du einen Zwischenbescheid von uns erhältst, prüfen wir weiterhin, ob wir dir eine Ferienbeschäftigung anbieten können.

Herzlichen Glückwunsch! So geht es jetzt weiter:

Bei Zusage erhältst du nach einigen Tagen einen Arbeitsvertrag in zweifacher Ausfertigung per Post.

Die Erstschrift des Vertrags ist für deine Unterlagen bestimmt.

Prüfe alle Angaben im Arbeitsvertrag, unterschreibe die Zweitschrift und sende uns diese inkl. aller im Anschreiben geforderten Unterlagen per Post zurück.

Wir brauchen von dir - je nach deinem aktuellen Status - eine gültige Schulbescheinigung, eine Immatrikulationsbescheinigung, einen Nachweis für die Anmeldung zum Studium, einen Nachweis für die Anmeldung für Work & Travel oder einen Au-pair-Aufenthalt, einen Nachweis für den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder vergleichbares.

Mit dem Vertrag erhältst du zudem im Anschreiben einen QR-Code bzw. die Angabe eines Links, welcher dich zu einem Online-Formular leitet.

Die hier notwendigen Angaben solltest du uns etwa 4 Wochen vor Vertragsbeginn zukommen lassen. Halte hierfür deine persönlichen Unterlagen wie SteuerID, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Angaben zu deiner Krankenversicherung bereit.

Zudem erhältst du von deinem Einsatz-Standort detaillierte Informationen zum weiteren organisatorischen Ablauf wie bspw. erster Arbeitstag, Treffpunkt, Ansprechperson, Zeit, Ort,...

In der Regel kontaktieren dich unsere Standorte hierfür per E-Mail.

Die Voraussetzung für eine kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung ist ein lückenloser Schüler- oder Studierendenstatus, den du mittels Schulbescheinigungen oder Immatrikulationsbescheinigungen nachweisen musst.

Auch darfst du eine Grenze von 70 Arbeitstagen bzw. 90 Kalendertagen im Kalenderjahr nicht überschreiten. Bitte beachte, dass ggf. auch Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr zur Beurteilung mit betrachtet werden müssen.

Anhand deiner Angaben in Verbindung mit eingereichten Unterlagen prüfen unsere Experten, ob du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder sozialversicherungsfrei eingestuft werden kannst.

Wenn deine Ferienbeschäftigung als kurzfristige Beschäftigung eingestuft wird, kannst du in der Regel weiterhin familienversichert bleiben.

Falls die Kriterien für eine kurzfristige Beschäftigung nicht erfüllt werden, müssen wir dich ggf. bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.

Bei Fragen hierzu wende dich vertrauensvoll an die Expert:innen deiner Krankenkasse.

Sende uns bei Fragen gerne eine Mail an ferienbeschaeftigung.BoschGruppe@de.bosch.com oder rufe uns an:

Tel: +49 711 811 31 73 0

Wir helfen dir gerne weiter.

Eine diverse Gruppe hält Schals in die Luft mit der Aufschrift „Join the Team“. Eine Person winkt die Betrachtenden hin zur Gruppe.

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