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Bosch in Deutschland

Ferienbeschäftigung

Erfahrung sammeln und nebenbei Geld verdienen

Wir geben Schülern, Studierenden und angehenden Studierenden der Hochschulen Gelegenheit, im Rahmen ihrer Schul- und Semesterferien praktische Erfahrungen im Berufsalltag zu sammeln – zum Beispiel im Rahmen eines Ferienjobs.

Schüler mit einer Schulbescheinigung, immatrikulierte Studierende, Personen, die sich in der Übergangszeit zwischen Abitur und Ausbildung befinden (Studium, betriebliche Ausbildung) sowie Personen, die nach dem Abitur einen Work-&-Travel- oder Au-pair-Aufenthalt, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Ähnliches absolvieren werden, können unser Unternehmen im Rahmen einer Ferienbeschäftigung kennenlernen.

Ferienbeschäftigung

Voraussetzungen für eine Ferienbeschäftigung

Interessante Einblicke gewinnen

Eine Ferienbeschäftigung kann ausschließlich in den Schul-/Semesterferien stattfinden. Die Beschäftigungszeiträume hierfür sind in den aktuellen Stellenausschreibungen hinterlegt. In der Regel dauert eine Ferienbeschäftigung mindestens 4 Wochen und maximal 8 Wochen. Eine Unterbrechung der Beschäftigung ist nicht möglich. Schüler ab 18 Jahren mit einer Schulbescheinigung sowie immatrikulierte Studierende und Personen, die sich in der Übergangszeit zwischen Abitur und Ausbildung befinden, können unser Unternehmen im Rahmen einer Ferienbeschäftigung kennenlernen. Auch dann, wenn Sie nach dem Abitur einen Work & Travel oder Au-pair Aufenthalt, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr oder vergleichbares absolvieren werden.

  • Nicht EU- und Neu-EU-Bürger benötigen eine für die gesamte Dauer der Ferienbeschäftigung gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

FAQ

Hier erhältst du Antworten:

Du kannst an unseren Fertigungsstandorten in der Produktion oder in unseren Verwaltungsbereichen im Büro arbeiten. In der Produktion wirst du im Schichtbetrieb eingesetzt und in den Verwaltungsbereichen arbeitest du in Normalzeit.

Das kommt ganz darauf an, was du gerade machst, ob du Schüler, Schulabgänger oder Studierender bist. Für uns ist wichtig zu wissen, in welchem Ausbildungsabschnitt du dich gerade befindest und wie deine weitere Entwicklung geplant ist.

Wir brauchen demzufolge entweder eine aktuelle Schulbescheinigung, eine Immatrikulationsbescheinigung, einen Nachweis für die Anmeldung zum Studium, einen Nachweis für die Anmeldung für Work & Travel oder einen Au-pair-Aufenthalt, einen Nachweis für den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder vergleichbares. Außerdem benötigen wir deine Steuer-Identifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer und deine Bankverbindung.

Du erhältst grundsätzlich per eMail eine Einladung zu einem Termin zur Vertragsaushändigung. In dieser Einladung werden dir alle notwendigen Unterlagen aufgelistet, die zwingend erforderlich sind, damit wir dir den Vertrag aushändigen können.

Bitte schaue dir hierzu die aktuellen Stellenausschreibungen für eine Ferienbeschäftigung an.

Du musst das 18. Lebensjahr vollendet haben und Schüler, Schulabgänger oder Studierender sein.

Ferienbeschäftigung bieten wir in den Schul-/Semesterferien an. Bitte schaue dir hierzu die aktuellen Stellenausschreibungen für eine Ferienbeschäftigung an (Ergänzung hierzu unter dem Punkt “Gibt es eine Bewerbungsfrist auf die ich achten muss?).

Sende uns bei Fragen gerne eine Mail an ferienbeschaeftigung.BoschGruppe@de.bosch.com oder rufe uns an:

Tel: +49 711 811 31 73 0

Wir helfen dir gerne weiter.

Es gibt keine konkrete Bewerbungsfrist. Solange eine Stellenausschreibung veröffentlicht ist, kannst du dich online darauf bewerben. Wenn du keine Stellenausschreibung findest, ist eine Bewerbung für eine Ferienbeschäftigung nicht möglich.

Die Stellenausschreibungen auf unserem Jobboard werden vom jeweiligen Standort veröffentlicht, sobald ein Bedarf für Ferienbeschäftigung feststeht. Dieser Zeitpunkt ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Am besten schaust du regelmäßig auf unserer Website nach.

Wir benachrichtigen dich, sobald unsere Entscheidung feststeht und wir eine verbindliche Zu- oder Absage geben können. Wenn du einen Zwischenbescheid von uns erhältst, prüfen wir weiterhin, ob wir dir eine Ferienbeschäftigung anbieten können.

Du kannst dich für jede Ferienbeschäftigtenphase (z.B. Sommerferien) nur einmal bewerben. Mit deiner Bewerbung hast du aber die Möglichkeit, einen zweiten Standort deiner Wahl als alternativen Beschäftigungsort anzugeben.

Mit unserer Onlinebewerbung wirst du Schritt für Schritt durch unseren Bewerbungsbogen geführt. So ist sichergestellt, dass du nichts vergisst und alle Fragen beantwortest. Es ist nicht möglich, zusätzliche Unterlagen hochzuladen.

Eine diverse Gruppe hält Schals in die Luft mit der Aufschrift „Join the Team“. Eine Person winkt die Betrachtenden hin zur Gruppe.

Work #LikeABosch – Ferienbeschäftigung

Service-Nummer:

Kontakt Ferienbeschäftigung

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